Im Fall des Notfalls: Feuerwehr 122 | Retten - Löschen - Schützen - Bergen

DAS FUERWEHRWESEN IN (OBER-) ÖSTERREICH

Feuerwehren sind Teil der sogenannten Feuer- und Gefahrenpolizei und erfüllen einen staatlichen Auftrag zur Vermeidung, Beseitigung oder Minimierung von Schäden im Falle von Bränden, Unfällen, technischen Gebrechen, Elementarereignissen und im Katastrophenfall.

EHRENAMT

Das Feuerwehrwesen in Österreich lebt von ehrenamtlichen Engagement. Nur durch dieses Personal, welches sich 24h am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr zur Verfügung stellt, kann der Zivilschutz in unserem Land in dem bestehenden Ausmaß aufrecht erhalten werden. Die Kosten für die Allgemeinheit würden explodieren, müssten dieses Personal entsprechend entlohnt werden. So gesehen ist das in Österreich vorherrschende System der Freiwilligkeit (nicht nur im Bereich des Feuerwehrwesens) europaweit führend. Darüber hinaus ist die Ehrenamtlichkeit generell eine tragende Säule für das gemeinschaftliche Miteinander in unserer Gesellschaft.

Konkretere Infos im Speziellen zu unserer Wehr entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt

ORGANISATION

Landesfeuerwehrkommando OÖ
Bezirksfeuerwehrkommando Vöcklabruck
Abschnittskommando Attersee
Pflichtbereichskommandant Seewalchen am Attersee

Feuerwehrfakten zum Bezirk Vöcklabruck
(Stand: 5/2015):

116 Feuerwehren

  1. AKTIVE:
    7572
  2. JUGEND:
    1067
  3. RESERVE:
    2401

Feuerwehrfakten zum Abschnitt Attersee
(Stand: 5/2015):

25 Feuerwehren

  1. AKTIVE:
    1400
  2. JUGEND:
    197
  3. RESERVE:
    348

Feuerwehrfakten zum Pflichtbereich Seewalchen (Stand: 5/2015):

3 Feuerwehren | 272 Mitglieder

  1. AKTIVE:
    193
  2. JUGEND:
    35
  3. RESERVE:
    44

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rechtlich betrachtet ist eine Freiwillige Feuerwehr als eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes (das ist eine juristischer Person) zu qualifizieren. Als solcher kommt uns Rechtspersönlichkeit zu, d.h. wir können Träger von Rechten und Pflichten sein. Kerncharakteristikum einer Körperschaft sind die Mitglieder, die als Angehörige der jeweiligen Körperschaft angehören.

NOTRUF

  1. FEUERWEHR
    122
  2. POLIZEI
    133
  3. RETTUNG
    144
  4. EURONOTRUF
    122
  5. BERGRETTUNG
    140
  6. ÄRZTENOTDIENS
    141

AKTUELLES

DERZEITIGE EINSÄTZE


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